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Ein Jahresabschluss besteht je nach Rechtsform und Größenklasse des Unternehmens (§ 267 HGB) aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls dem Anhang und dem Lagebericht. Bevor Sie als Wirtschaftsausschuss in die Analyse des Jahresabschlusses einsteigen, sollten Sie einige wichtige Dinge wissen:
Das schnelle Nachschlagewerk für betriebliche Interessenvertreter
Gerade zu Beginn Ihrer Arbeit als Interessenvertreter werden Sie bestimmt auf einige Fachbegriffe stoßen, die Sie zunächst nicht richtig einordnen können.
In unserem Lexikon für Betriebsräte finden Sie daher immer aktuell alle wichtigen Begriffe rund um Ihr Ehrenamt kurz und leicht verständlich erklärt. Hier warten über 300 Stichwörter zum Nachschlagen auf Sie, von A wie Akkordlohn bis Z wie Zulagen.
Die Bilanz besteht aus zwei Seiten. Die linke Seite wird Aktivseite genannt und stellt das Vermögen des Unternehmens dar. Die rechte Seite heißt Passivseite und macht Angaben über die Herkunft des Kapitals, mit dem das Vermögen finanziert wurde. Man spricht auch von Mittelherkunft (Passivseite) und Mittelverwendung (Aktivseite).
a) Aktivseite der Bilanz
Die Aktivseite der Bilanz zeigt das materielle und immaterielle Vermögen des Unternehmens, also z. B. Gebäude, Wertpapiere, Forderungen oder Bankguthaben. Sie gibt Auskunft über die Werte, die die einzelnen Vermögensgegenstände haben. Die Vermögenswerte sind nach einer bestimmten Reihenfolge geordnet. Steht das Vermögen dem Unternehmen lange zur Verfügung oder ist schwer zu liquidieren, also in Geld umzuwandeln, steht es weiter oben in der Bilanz. Ist das Vermögen nur kurz im Unternehmen und lässt sich leicht zu Geld machen, ist es weiter unten zu finden. Deshalb stehen Gebäude und Grundstücke ganz oben und die flüssigen Mittel wie Kassenbestand ganz unten auf der Aktivseite.
b) Passivseite der Bilanz
Die Passivseite der Bilanz zeigt das Eigenkapital und das Fremdkapital, mit dem das Vermögen finanziert wurde. Das Eigenkapital umfasst die Mittel, die dem Unternehmen ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung stehen. Das können von den Eigentümern bereitgestellte Mittel sein, z. B. gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen oder der Bilanzgewinn. Das Fremdkapital wird dem Unternehmen beispielsweise von Banken und Lieferanten mit unterschiedlichen Laufzeiten zur Verfügung gestellt. Ein Bankkredit kann eine Laufzeit von zehn oder fünfzehn Jahren haben, die Rechnung eines Lieferanten muss oft innerhalb weniger Wochen beglichen sein. Ebenfalls auf der Passivseite zu finden sind die Rückstellungen, die ein Unternehmen für bestimmte künftige Verpflichtungen bilden muss. In dieser Bilanzposition kommt der anfangs angesprochene Gläubigerschutz besonders stark zum Tragen.
c) Bilanzsumme
Die Bilanzsumme auf der Passivseite stellt die Summe des gesamten Kapitals dar. Die Bilanzsumme der Passivseite muss mit der Summe der Aktivseite identisch sein. Ist die Summe der Aktivseite höher als die der Passivseite, ist das Unternehmen überschuldet. In den meisten Fällen muss es Insolvenz anmelden.
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Das reine Zahlenwerk bietet allein meist noch keine ausreichende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Der Anhang ist Bestandteil des Jahresabschlusses und ergänzt die Informationen, die der Wirtschaftsausschuss in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung findet.
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Unser Seminartipp
Nach § 108 Abs. 5 BetrVG ist der Jahresabschluss dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats zu erläutern. Auch wenn der Lagebericht kein Teil des Jahresabschlusses ist, so ist die herrschende Meinung, dass auch dieser im Rahmen der Erläuterung vorgelegt werden muss. Am besten ist es, wenn Sie sich den Jahresabschluss als Wirtschaftsausschuss schon einige Tage vor diesem Erläuterungstermin vorlegen lassen und Ihre Fragen an den Unternehmer strukturiert zusammenstellen.