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Basiswissen Arbeitsrecht
Stellen Sie die Weichen für eine erfolgreiche BR-Arbeit! Alles Wichtige zum Arbeitsverhältnis: Vom Arbeitsvertrag über die Arbeitszeit bis hin zur Kündigung.
Mehr erfahrenAktuelle Rechtsprechung und neue Gesetze
Die Rechtsprechung ändert sich laufend – hier sind Sie immer auf dem Laufenden und verpassen nichts mehr!
Mehr erfahrenDas Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Es stellt dabei das zentrale Regelwerk für die Zusammenarbeit des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber dar. Im Betriebsverfassungsrecht sind für die Betriebsräte aus Deutschland auch deren Aufgaben, Rechte und Pflichten beschrieben. Das BetrVG definiert aber auch, wann in Betrieben ein Betriebsrat gegründet werden kann und wie er gewählt wird.
Das Betriebsverfassungsgesetz hat in Deutschland eine lange Tradition. Es trat bereits am 14. November 1952 in Kraft. Bereits 20 Jahre später wurde das Betriebsverfassungsgesetz grundlegend reformiert. Die Rechte der Betriebsräte auf Information und Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsabläufen, bei der Entlohnung, der Berufsbildung und dem Sozialplan wurden erweitert.
Die Betriebsratswahlen dürfen von den Gewerkschaften initiieren werden und Sie erhalten Zutritt in den Betrieben. Eine weitere größere Reform hat es Ende Juli 2001 gegeben. Hiermit wurde die Wahl des Betriebsrats in Kleinbetrieben vereinfacht.
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2021 stärkt weiter die Rechte des Betriebsrats. Es wurde z.B das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre gesenkt und der Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder ausgeweitet. Berufsbildung und Mobile Arbeit wurden weiter gestärkt. Doch reicht das aus? Das Betriebsverfassungsrecht der Digitalisierung und modernen Arbeitswelt weiter anzupassen, wird von den Gewerkschaften weiter gefordert und auch die Betriebsratsarbeit sollte im Zeitalter von künstlicher Intelligenz und Homeoffice digitaler gestaltet werden können.