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Turkish Airlines darf einen nach dem Putschversuch gekündigten Mitarbeiter von der Arbeit freistellen

Die Fluggesellschaft Turkish Airlines kann einen nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei gekündigten Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit freistellen. Die Wirksamkeit der Kündigung wird in einem Kündigungsschutzverfahren gesondert geprüft.

Arbeitsgericht Berlin, Pressemitteilung, Urteil vom 31. August 2016, 29 Ga 10636/16

Stand:  12.9.2016
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Das ist passiert:

Der Arbeitnehmer war seit 2006 bei der Fluggesellschaft Turkish Airlines als Sales Representative beschäftigt. Die Fluglinie kündigte dem Arbeitnehmer im August 2016 zum 31.12.2016 und stellt ihn bis dahin unter Fortzahlung seines Gehalts von der Arbeit frei.

Gegen die Kündigung erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage. Gegen die Freistellung ging er mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor. Der Arbeitnehmer wollte erreichen, dass sein Arbeitgeber ihn bis zum Ende der fünfmonatigen Kündigungsfrist weiterbeschäftigen muss. Er ist der Meinung, er sei aus politischen Gründen gekündigt worden, die Kündigung hinge mit dem gescheiterten Militärputsch in der Türkei zusammen. Durch die Freistellung werde er ausgegrenzt und einem falschen Verdacht ausgesetzt.

Die Arbeitgeber bestreitet politische Motive für die Kündigung und die Freistellung. Vielmehr seien Kündigung und Freistellung ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, da der Umsatz im ersten und zweiten Quartal 2016 eingebrochen sei.

Das entschied das Gericht:

Der Antrag auf einstweilige Verfügung hatte keinen Erfolg: Der Arbeitnehmer bekam hinsichtlich der Freistellung nicht recht. Der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers enthalte eine Klausel, wonach der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung freistellen dürfe. Diese Klausel sei auch wirksam. Die betriebsbedingte Kündigung selbst sei durch die in einem Eilverfahren nur mögliche summarische Prüfung weder auszuschließen noch offensichtlich unwirksam. Erst im Hauptverfahren könne über die Wirksamkeit der Kündigung selbst entschieden werden.

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