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Im Auftrag des Arbeitgebers: Lockspitzel sollen Betriebsräte ans Messer liefern

Fingierte Kündigungsgründe zur Entfernung von Betriebsratsmitgliedern begründen Entschädigungsansprüche.

Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 10.05.2019, 3 Ca 433/17

Stand:  13.6.2019
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Das ist passiert:

Eine stellvertretende Betriebsratsvorsitzende klagte gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin, eine Betreiberin von Senioreneinrichtungen, und deren früheren Rechtsberater auf Entschädigung wegen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung. Begründung: Sie sollen eine gemeinsame Strategie zur Entfernung ihrer unliebsamen Betriebsratsmitglieder entwickelt und durchgeführt haben. Dafür sollen extra Lockspitzel in den Betrieb eingeschleust worden sein, um die Betriebsratsmitglieder in Fallen laufen zu lassen und in Misskredit zu bringen.

Das entschied das Gericht:

Die Klage war erfolgreich. Für die Richter war es nach der Beweisaufnahme erwiesen, dass die Arbeitgeberin tatsächlich gemeinsam mit einem Rechtsanwalt ein Konzept zur Beseitigung ihrer unerwünschten Betriebsratsmitglieder erarbeitet hatte. Danach sollten eingeschmuggelte Lockspitzel die Betriebsratsmitglieder in Verruf bringen, Kündigungsgründe provozieren und erfinden. Ein als Zeuge vernommener Detektiv bestätigte den Vorwurf, man habe der Klägerin einen Verstoß gegen das betriebliche Alkoholverbot untergeschoben, um ihre fristlose Kündigung gerichtlich betreiben zu können. Zur strategischen Umsetzung habe auch gehört, dass die Kollegin der Klägerin, die Betriebsratsvorsitzende, von zwei weiteren Detektiven durch Beschimpfen und Bespucken zu Tätlichkeiten provoziert werden sollte. Als diese nicht zuschlug, verletzte einer der Detektive den anderen und bezichtigte die Betriebsratsvorsitzende dieser Tätlichkeiten.

Nach all dem wurden sowohl die Arbeitgeberin als auch der Rechtsbeistand als Gesamtschuldner wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Zahlung von 20.000,- Euro verurteilt.