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Wenn wir im Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit von Öffentlichkeitsarbeit sprechen, dann ist hier in der Regel die innerbetriebliche Öffentlichkeit – also die Belegschaft und der Arbeitgeber – gemeint. Nur selten, und wenn, dann eher in großen Firmen, wird der Betriebsrat auch Kontakte zur Presse pflegen.
Diese Definition zeigt uns aber schon, dass ein ausgehängter Zettel auf dem Schwarzen Brett noch keine Öffentlichkeitsarbeit ist. Dazu gehört noch mehr.
Es ist gut eingesetzte Zeit, sich über eine kontinuierliche und strukturierte Öffentlichkeitsarbeit Gedanken zu machen und die Pläne dann auch umzusetzen. Denn Sie werden mittel- und langfristig davon profitieren und sogar entlastet werden.
Gerade der letzte Punkt wird oft außer Acht gelassen.
Doch bedenken Sie: Was die Belegschaft (und die Geschäftsführung) über den Betriebsrat denkt und fühlt wird hauptsächlich dadurch bestimmt, wie der Betriebsrat wahrgenommen wird, also durch sein öffentliches Erscheinen. Dabei spielen alle Formen eine Rolle: das persönliche Auftreten seiner Mitglieder und jede Art schriftlicher oder mündlicher Äußerung.
Weiterlesen: Tipps für Reden, Flyer, Newsletter und die BR-Zeitung.
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Die Betriebsversammlung ist die zentrale Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats. Nirgendwo sonst können Sie so viele Kollegen gleichzeitig ansprechen und von sich überzeugen. Das macht die Betriebsversammlung so bedeutend.
Die Durchführung der Betriebsversammlung gehört gemäß § 43 BetrVG zu den wesentlichen Pflichten der Betriebsratsarbeit. Sie dient der Information der Belegschaft, zum einen über die Arbeit des Betriebsrats (Tätigkeitsbericht) zum anderen über die Aufgabenbereiche der Mitbestimmung. Sie soll aber auch die Kommunikation zwischen dem Betriebsrat und den Arbeitnehmern fördern.
Die Liste ließe sich noch weiterführen. Die Betriebsversammlung sollte für Sie keine reine Pflicht sein, sondern die Kür. Dazu gehört auch, dass sie abwechslungsreich, informativ, unterhaltsam und zielführend ist. Um das zu erreichen, muss die Versammlung ordentlich vorbereitet sein.
Da die Betriebsversammlung so wichtig ist, sollte sie keine „One-man-Show“ des Betriebsratsvorsitzenden sein, sondern ein Mannschaftsspiel. Dort sollte immer das ganze Gremium anwesend und sichtbar sein. Entweder auf der Bühne, bei einem Vortrag oder im Saal (z.B. an einem Infostand). Nur so zeigen Sie Einheit und Geschlossenheit.
Schaffen Sie immer auch Dialogmöglichkeiten. Das können Frage-Antwort-Runden im Verlauf der Betriebsversammlung sein, digitale Abstimmungsmöglichkeiten über spezielle Apps, Infostände, oder auch Großgruppenmethoden wie WorldCafe oder FishBowl. Trauen Sie sich und seien Sie kreativ. Die Belegschaft wird es Ihnen danken und auch die Beteiligung wird sich erhöhen.
Im Gesetz steht geschrieben, dass der Tätigkeitsbericht vom Betriebsrat vorzutragen ist. Das ist in erster Linie der Vorsitzende bzw. der Stellvertreter. In Kommentaren wird aber ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, dass auch andere Betriebsratsmitglieder mit der Berichterstattung beauftragt werden können. Es heißt: „Umfasst der Bericht verschiedene Sachgebiete, so kann dieser auch von verschiedenen Mitgliedern, die für die betreffenden Sachgebiete zuständig sind, erstattet werden“ (DKK, § 43 Rn. 8).
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Öffentlichkeitsarbeit bedeutet nicht, irgendwann einmal ein oder zwei Maßnahmen durchzuführen und dann wieder für lange Zeit nichts zu machen. Öffentlichkeitsarbeit ist Projektarbeit. Sie muss geplant und strukturiert sein. Sie ist geprägt von den generellen Zielen, den aktuellen Themen und den laufenden Arbeiten des Betriebsrats. Ein wichtiger Aspekt der Öffentlichkeitsarbeit ist die Kontinuität.
Die Belegschaft sollte regelmäßig von Ihnen als Betriebsrat informiert werden, z.B.:
Planen Sie Ihre Öffentlichkeitsarbeit wie ein Projekt. Erstellen Sie sich dazu einen Jahresplan, wo Sie die zentralen Ereignisse im Betrieb eintragen (Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Betriebsversammlungen etc.); darunter die Projekte des Betriebsrats (BR-Sitzungen, Kampagnen) und dazu dann die einzusetzenden Medien.
Gute gemachte Kampagnen bleiben im Gedächtnis: Wir alle kennen noch den Slogan „Samstags gehört Vati mir“, obwohl die Kampagne des DGB für den freien Samstag und die 40-Stunden-Woche bereits über sechzig Jahre alt ist.
Wie in einer Kampagne sollten Sie auch immer dafür sorgen, dass die unterschiedlichen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit aufeinander aufbauen.
Sie wollen mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Thema „Home-Office“ verhandeln. Im Vorfeld haben Sie bereits ein Stimmungsbild aus dem BR-Gremium abgefragt (positiv) und festgestellt, für wie viele Kollegen das Thema relevant ist (80 %). Sie wissen auch, wie der Arbeitgeber generell zu dem Thema steht (eher ablehnend).
Was wäre nun für die Öffentlichkeitsarbeit zu tun:
So könnte eine Kampagne für das Thema Homeoffice aussehen. Je nach Situation und der Stimmungslage im Betrieb unterscheiden sich Ausrichtung, verwendete Medien und Auswahl der Inhalte. Versuchen Sie aber immer, verschiedene Medien einzusetzen und die unterschiedlichen Maßnahmen miteinander zu verbinden.
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Folgende Fragen sollte die Planung und Durchführung Ihrer Kampagne begleiten:
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber für die laufende Geschäftsführung des Betriebsrats in erforderlichem Umfang Sachmittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es im Rahmen seines Aufgabenkreises zur laufenden Geschäftsführung des Betriebsrats gehört, die Arbeitnehmer umfassend und rechtzeitig über seine Tätigkeit zu informieren (BAG von 01.12.2004, 7 ABR 18/04). Dementsprechend hat der Arbeitgeber die Kosten der Informationsarbeit, die bei pflichtgemäßer Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsrats entstehen, zu tragen.
Welche Sachmittel und Informationstechniken er braucht, entscheidet der Betriebsrat selbst nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Kostenbelastung des Arbeitgebers. Da er die Kollegen umfassend und „rechtzeitig“ zu unterrichten hat, spielt die Dringlichkeit der Information eine nicht unerhebliche Rolle. Beispiel: Reicht es aus, die Mitarbeiter über eine bestimmte Angelegenheit auf der nächsten Betriebsversammlung zu informieren oder müssen sie sofort darüber Bescheid wissen?