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Vergütungsmodelle im Überblick

Was bedeuten Zeitlohn und leistungsorientierte Vergütung?

Julia Hügelschäffer
„Vergütungsmodell“ ist kein fest definierter Begriff. In der Praxis werden auch Begriffe wie „Entgelt“- oder „Vergütungssystem“ verwendet, was es manchmal nicht so einfach macht den Überblick zu behalten. Wir beschränken uns nachfolgend auf den Begriff „Vergütungsmodell“
 

Vergütungsmodelle

Im Großen und Ganzen kann man zwei Arten von Vergütungsmodellen unterscheiden: den Zeitlohn und die leistungsorientierte Vergütung, die wiederum verschiedene Formen haben kann. 

Der Zeitlohn richtet sich nach der vereinbarten Arbeitszeit. Die leistungsorientierte Vergütung richtet sich nach der individuellen Leistung. 

Zeitlohn und Leistungslohn werden mitunter auch für ein und dieselbe Stelle kombiniert. Es wird zum Beispiel ein Zeitlohn als Festgehalt für eine vertragliche vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche vereinbart; und zusätzlich eine variable Vergütung, in Abhängigkeit der vom Mitarbeiter erreichten Ziele. Häufig zu finden ist diese Kombination im Vertrieb. 

Zur leistungsorientierten Vergütung gehören unter anderem der Prämienlohn und der Akkordlohn.  

Weitere Details lesen Sie in unserem Betriebsratslexikon zum "Akkordlohn".

Lexikon

Akkordlohn

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Gerade zu Beginn Ihrer Arbeit als Interessenvertreter werden Sie bestimmt auf einige Fachbegriffe stoßen, die Sie zunächst nicht richtig einordnen können.

In unserem Lexikon für Betriebsräte finden Sie daher immer aktuell alle wichtigen Begriffe rund um Ihr Ehrenamt kurz und leicht verständlich erklärt. Hier warten über 300 Stichwörter zum Nachschlagen auf Sie, von A wie Akkordlohn bis Z wie Zulagen.

Von Zeit- und Prämienlohn zu unterscheiden sind Sondervergütungen, wie zum Beispiel das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie Anwesenheitsprämien. Diese haben den Zweck, ein Verhalten des Mitarbeiters zu honorieren, wie die Betriebstreue oder eben die Anwesenheit. 

Beim Thema Vergütung und Ihren Aufgaben und Rechten als Betriebsrat ist es von entscheidender Bedeutung, ob in Ihrem Betrieb ein Tarifvertrag gilt oder nicht. Findet ein Tarifvertrag Anwendung, geht es häufig um die richtige Eingruppierung der Mitarbeiter in die Entgeltgruppen und -Stufen. Gilt in Ihrem Betrieb kein Tarifvertrag, haben Sie über § 87 Abs. 1 Nr. 10 und § 11 BetrVG wesentlich mehr Mitgestaltungsrechte. 

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Prämienlohn

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Gerade zu Beginn Ihrer Arbeit als Interessenvertreter werden Sie bestimmt auf einige Fachbegriffe stoßen, die Sie zunächst nicht richtig einordnen können.

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