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Grundsätzlich sind unternehmerische Entscheidungen Aufgabe der Geschäftsleitung und in erster Linie gegenüber den Eigentümern zu rechtfertigen. Für den Betriebsrat ist es dennoch wichtig, einen Blick auf die Motive von Umstrukturierungen zu werfen, weil weitreichende Entscheidungen des Arbeitgebers häufig auch große Teile der Belegschaft treffen. Das Gremium muss in der Lage sein, notwendige und sinnvolle Veränderungen zu erkennen und deren Umsetzung im Interesse der Mitarbeiter zu begleiten.
Liegen die Gründe für Umstrukturierungen in vorheriger jahrelanger Untätigkeit der Geschäftsleitung, beruhen sie auf unternehmerischen Fehlentscheidungen. Auch steuerliche Hintergrund sind möglich. In keinem Fall sollte jedoch die Belegschaft dafür geradestehen müssen. Nicht jede M&A Transaktion, nicht jeder Fusion oder Übernahme, ist sinnvoll und Informationen aus dem Wirtschaftsausschuss und – soweit möglich und erlaubt – auch aus dem Aufsichtsrat dienen einem frühzeitigen Gegensteuern durch die Arbeitnehmerseite. Hier kann der Betriebsrat oftmals sehr viel im Vorfeld erreichen.
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Gerade zu Beginn Ihrer Arbeit als Interessenvertreter werden Sie bestimmt auf einige Fachbegriffe stoßen, die Sie zunächst nicht richtig einordnen können.
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Die Einführung neuer Arbeitsmethoden oder Projekte, agiles Arbeiten, Change-Management, Outsourcing oder Lean Management führen zu Entwicklungen, die vom Betriebsrat engmaschig begleitet und überwacht werden müssen. Die Aktualisierung der Personalplanung, neue Arbeitszeitmodelle sowie veränderte Verantwortungsbereiche und Aufgaben der Mitarbeiter sind nur einige Beispiele, bei denen der Betriebsrat zu informieren oder zu beteiligen ist. Je früher und umfangreicher dies passiert, desto eher ist die Basis für die Entwicklung eigener oder alternativer Konzepte und Vorschläge gelegt.
Nur eine fähige Kollegin im Wirtschaftsausschuss, nur ein engagierter Aufsichtsrat sind nicht genug!
Für die Willensbildung, für den Austausch hinsichtlich der Strategie sowie für die Kommunikation gegenüber Arbeitgeber und Belegschaft ist es von essenzieller Bedeutung, dass im gesamten Betriebsratsgremium ein wirtschaftliches Grundverständnis auf aktuellem Stand vorhanden ist.
Die Belegschaft und der Betriebsrat kennen den Betrieb und das Unternehmen extrem gut, können die Situation meist gut einschätzen und eigene Ideen zur Rettung des Unternehmens, zur Beschäftigungssicherung oder für bessere innerbetriebliche Strukturen beitragen. Mit einem 360 Grad-Rundumblick ist auch die Kenntnis des Markts sowie moderner, digitaler, betriebswirtschaftlicher und technologischer Entwicklungen gemeint.