Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Unser Seminartipp
Die Wahl eines Vorsitzenden oder Sprechers des Wirtschaftsausschusses und eines Stellvertreters ist in Anlehnung an den § 26 BetrVG sehr zu empfehlen.
Um Klarheit über die Rolle Ihres Sprechers zu erhalten, sollten Sie im Wirtschaftsausschuss zunächst besprechen, welche Erwartungen Sie an einen Sprecher und ggf. dessen Stellvertreter haben. Dadurch wird allen Beteiligten deutlich, was auf sie bei der eventuellen Amtsübernahme zukommt. Erst dann wird die Wahl durchgeführt. Der neugewählte Sprecher kann nach der Wahl die Sitzungsleitung übernehmen. Aber vielleicht einigen Sie sich auch darauf, dass Ihre Sitzungen grundsätzlich von einem Moderator gesteuert werden, um den Sprecher zu entlasten. Dann wählen Sie auch dieses Amt.
Der Wirtschaftsausschuss hat dem Betriebsrat (BR) bzw. dem Gesamtbetriebsrat (GBR) über jede Sitzung unverzüglich und vollständig zu berichten, so steht es in § 108 Abs. 4 BetrVG. Es muss also festgelegt werden, in welcher Form die Kommunikation zum BR oder GBR erfolgt und wer sie übernimmt. Am besten laden Sie den Vorsitzenden des zuständigen Gremiums zu diesem Punkt Ihrer konstituierenden Sitzung kurz mit ein und klären Sie diesen Punkt gleich gemeinsam.
Sprechen Sie in Ihrem Wirtschaftsausschuss auch früh über die Kommunikation „nach innen“. Hierbei geht es zum Beispiel um die Frage, wie WA-Sitzungen einberufen werden und von wem, in welcher Form Protokolle angefertigt werden, in welchem Zeitraum nach der Sitzung sie vorliegen sollen und wie sie den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses zur Verfügung gestellt werden.