Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Wichtig, aber trotzdem häufig vernachlässigt, ist zunächst die Rollenklärung des Wirtschaftsausschusses gegenüber dem Unternehmer. Sie sitzen ihm nicht als „Betriebsrat“ gegenüber, selbst wenn Sie Mitglied sowohl im Wirtschaftsausschuss als auch im BR sind. Sie haben in Ihrer Rolle als Wirtschaftsausschuss keine Mitbestimmungsrechte, Sie können nicht in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber treten oder Zusagen machen.
Ihre Aufgabe ist, mit dem Unternehmer wirtschaftliche Angelegenheiten zu beraten und den Betriebsrat hierüber zu informieren. In Ihrer Rolle als Berater haben Sie das Recht, dass Ihnen der Unternehmer Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellt – und dass er Ihnen vor allem auch zuhört. Er ist aber nicht gezwungen, sich an Ihre Ratschläge zu halten oder die Informationen, die er von Ihnen bekommt, zu verwerten. Wenn Sie sich dessen bewusst sind, dann gehen Sie mit einer völlig anderen Einstellung in die monatlichen Sitzungen mit dem Unternehmer. Und dann können Sie ihm diese Rolle auch vermitteln: Die Chancen stehen gut, dass er in Ihnen und Ihrem Gremium nicht mehr „den Betriebsrat“ sieht, der sich in seine Unternehmensführung einmischen will, sondern einen wertvollen Gesprächspartner, der ihm eine weitere Sichtweise auf seine unternehmerischen Entscheidungen eröffnet.
Sobald der Unternehmer zur gemeinsamen Sitzung erscheint, läuft die Zeit. Nutzen Sie Ihre Zeit effektiv und steigen Sie gleich in die Tagesordnung ein. Das ist möglich, wenn Sie in einer internen Sitzung zur Vorbereitung bereits Fragen erarbeitet und die zu beratenden Themen innerhalb des Wirtschaftsausschusses verteilt haben.
Zeigen Sie dem Unternehmer, dass Sie als Mitglied im Wirtschaftsausschuss an einer professionellen Zusammenarbeit interessiert sind und motivieren Sie Ihn so, sich auch selbst gut auf die Sitzungen vorzubereiten.
Trotz aller guten Vorsätze: Manchmal wird es dem Wirtschaftsausschuss passieren, dass der Unternehmer einfach nicht an einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert ist. Unterlagen werden nicht rechtzeitig vorgelegt, die Hälfte fehlt oder der WA wird überhaupt nicht informiert: Jetzt müssen Sie gemeinsam mit dem Betriebsrat entscheiden, wie wichtig die Informationen bzw. Unterlagen sind und wie weit Sie die Auseinandersetzung eskalieren lassen wollen.
Zuerst sollte der Betriebsrat nochmal versuchen, mit dem Unternehmer über die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu diskutieren und eine gütliche Lösung herbeizuführen. Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, kann jede Seite die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat nach § 109 BetrVG.
Für die Einleitung des Einigungsstellenverfahrens ist es erforderlich, dass der Wirtschaftsausschuss ausdrücklich die Erteilung einer Auskunft verlangt und der Unternehmer diese verweigert hat. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie in der Einigungsstelle einen entsprechenden Schriftverkehr vorlegen können.