- Seminare
Außerordentliche Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Startklar für die SBV-Wahl – auch außerhalb des regulären Wahlzeitraums!
Nutzen
Inhalt
Grundlegende rechtliche Fragen bei jeder SBV-Wahl
Besondere Schritte im vereinfachten Wahlverfahren
Ablauf des förmlichen Wahlverfahrens
Das Wahlergebnis
Rahmenbedingungen für die SBV-Wahl
Anmeldungen und Reservierungen
Egal ob Terminwünsche, Anmeldung, Teilnahmebestätigung, Zertifikat oder Hotelbuchung und Anreiseweg: Bei Fragen rund um Ihre Seminarbuchung hilft Ihnen unser sympathisches Organisationsteam gerne weiter.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Tel.: 08841 / 6112 - 20
alle, die mit der Vorbereitung und Durchführung der SBV-Wahl betraut sind.
Checklisten, Musterformulare und ein ausführliches Skript sind Ihre optimalen „Wahlhelfer“!
Schulungsanspruch
Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX für Personen erforderlich, die das Wissen zur Durchführung der SBV-Wahl benötigen und über keine entsprechenden Kenntnisse verfügen. Gleiches gilt gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für Schwerbehindertenvertreter und gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte.
Rechtsprechung und Argumente zum Seminar
Das ifb-Seminar „Wahl der Schwerbehindertenvertretung“ gibt Ihnen das Wissen und die Unterlagen an die Hand, um diese Wahl erfolgreich durchführen zu können. Denn nur eine ordentlich gewählte Schwerbehindertenvertretung kann die Interessen der schwerbehinderten Menschen rechtlich sicher vertreten. Auch Arbeitgeber sollten an einer gültigen Wahl interessiert sein, da die Wiederholung einer Wahl unnötige Kosten verursacht.
Sie haben einen Anspruch auf das ifb-Seminar „Wahl der Schwerbehindertenvertretung“, wenn diese Schulung für Sie erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn Sie die Wahl vorbereiten, Ihnen aber das hierfür notwendige Wissen fehlt. Sie bereiten die Wahl der Schwerbehindertenvertretung vor, wenn Sie im förmlichen Wahlverfahren zum Wahlvorstand bestellt worden sind (mehr dazu unten*) oder Sie im vereinfachten Wahlverfahren als amtierende Schwerbehindertenvertretung zur Wahlversammlung einladen. Auch als Betriebs- oder Personalrat können Sie für die Vorbereitung der Wahl verantwortlich sein, wenn es in Ihrem Betrieb / Ihrer Dienststelle keine Schwerbehindertenvertretung gibt.
Der Arbeitgeber hat bei der SBV-Wahl die Kosten zu tragen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl notwendig sind einschließlich der Kosten für eine erforderliche Wahlschulung. Das ergibt sich aus § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX in Verbindung mit
- § 20 Abs. 3 BetrVG in der Privatwirtschaft bzw.
- § 24 Abs. 2 Satz 1 BPersVG im öffentlichen Dienst bzw. die entsprechende Vorschrift im jeweiligen Landespersonalvertretungsrecht.
Weitere Informationen rund um die Wahl der Schwerbehindertenvertretung finden Sie unter www.sbv-wahl.de
*Ergänzend zur Schulung von Wahlvorstandsmitgliedern im förmlichen Wahlverfahren:
Den Beschluss zur Schulung von Mitgliedern des Wahlvorstands fasst der Wahlvorstand (nicht die Schwerbehindertenvertretung). Diese Rechtsauffassung gründet darauf, dass der Wahlvorstand ab dem Moment seiner Bestellung ein völlig eigenständiges Gremium ist, vgl.: Alle wahl-spezifischen Fragen sind alleine durch den Wahlvorstand zu klären, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO. Alle Entscheidungen im Zuge der Wahl trifft der Wahlvorstand per Beschluss, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 SchwbVWO.
Eine Schulung von Mitgliedern des Wahlvorstands ist nicht deshalb entbehrlich, weil eines der Mitglieder bereits ausreichende Kenntnisse über das Wahlverfahren hat. Dies widerspräche dem Grundsatz, dass jedes Wahlvorstandsmitglied sein Amt unabhängig und eigenverantwortlich ausübt (LAG Hamburg vom 14.03.2012 – H 6 Sa 116/11).
Videos zu diesem Thema
Das vereinfachte Wahlverfahren für die Schwerbehindertenvertretung
Das vereinfachte Wahlverfahren bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung ist schnell und unbürokratisch. Dennoch müssen die einzelnen Schritte ordnungsgemäß eingehalten werden – in diesem Video zeigen wir Ihnen, wie das Wahlverfahren korrekt durchgeführt wird.
Das förmliche Wahlverfahren für die Schwerbehindertenvertretung
Das förmliche Wahlverfahren beginnt mit der Bestellung eines Wahlvorstands. Diesen bestimmt die amtierende Schwerbehindertenvertretung spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit. Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie nun bis zur Wahl beachten müssen.
Preis mit Gremiumsrabatt
590 €* 1. Teilnehmer
540 €* 2. Teilnehmer
Seminarablauf
Anreisetag
19:00 Uhr Gemeinsames Abendessen
20:30 Uhr Ende des ersten Seminartages
Erster Seminartag
09:45 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
10:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
12:30 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
15:15 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
15:30 Uhr Fortsetzung des Seminares
17:00 Uhr Ende des Seminartages
18:00 Uhr - 19:30 Uhr Abendessen
Im Anschluss sind Sie zu einem gemeinsamen Freizeitprogramm und Austausch in entspannter Atmosphäre herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.
Letzter Seminartag
09:45 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
10:00 Uhr Fortsetzung des Seminares
11:45 Uhr Unterricht Ende
12:00 Uhr Seminar Ende
ab 12:00 Uhr – 13:30 Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket
* max. 15 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich. Ausbildungsreihen haben abweichende Zeitabläufe.
Reservieren/Buchen
Um dieses Seminar buchen oder reservieren zu können, wählen Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an unter
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