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Diesen neuen Schutz genießen Sie als Betriebsrat

Schon als Kandidat für den Betriebsrat genießen Sie einen neuen Schutz, den besonderen Kündigungsschutz. Dieser besteht natürlich fort, wenn Sie als Betriebsrat gewählt werden. Hinzu kommen weitere Schutzschilde, die eine angstfreie Arbeit als Betriebsrat überhaupt erst ermöglichen.

Wer Betriebsrat wird, hebt den Kopf aus der Menge, wird sichtbarer. Das ist gut und richtig, doch was, wenn es zum Konflikt kommt? Damit Sie als Betriebsrat keine Angst um Ihren Arbeitsplatz oder vor Repressalien haben müssen, hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Gesetzlich geschützt ist zum einen das Amt des Betriebsrats und dessen ungestörte Ausführung, zum anderen die Person des Betriebsrats, die nicht benachteiligt werden darf, nur weil sie gewählter Interessenvertreter der Belegschaft ist.

Dieses Schutzsystem von Kündigungs- und Versetzungsschutz (§ 103 BetrVG und § 15 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz), Behinderungs- und Benachteiligungsverbot (§ 78 BetrVG) sowie der Strafandrohung des § 119 Absatz 1 BetrVG funktioniert grundsätzlich gut. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber diese Regeln auch kennt! Hier müssen Sie als Betriebsrat manchmal noch ein wenig Aufklärungsarbeit leisten. Außerdem muss die Geschäftsleitung die Rechte des Betriebsrats natürlich anerkennen – leider gibt es ein paar wenige schwarze Schafe unter den Arbeitgebern, die das nicht tun. Ob der eigene Arbeitgeber dazu gehört, haben Sie vielleicht schon bei der Betriebsratswahl gemerkt. Manchmal ist es auch ein neuer Manager, der sein Profil schärfen möchte, indem er sich gegenüber dem Betriebsrat besonders hart zeigt und dabei gesetzliche Grenzen überschreitet.

Besonders perfide wird es, wenn Arbeitgeber Rechtsanwaltskanzleien beauftragen, um „dem Betriebsrat seine Grenzen aufzuzeigen“. Hier gibt es Experten, die gezielt einzelne Betriebsratsmitglieder „aufs Korn nehmen“. Oft triff es dabei die besonders engagierten Meinungsführer im Gremium. In dieser persönlich sehr belastenden Situation hilft nur ein Gremium, das zusammensteht, eine Belegschaft, die hinter einem steht und professionelle Hilfe von außen.

 

Lernen Sie Ihre Schutzrechte kennen und machen Sie bei Bedarf davon Gebrauch. Nur wenn Sie sich selbst sicher und stabil in Ihrer Position im Betrieb fühlen, können Sie sich auch für andere einsetzen.

In 99 Prozent aller Fälle ist hierfür ein klares und geschlossenes Auftreten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber ausreichend. Oft wird es auch gar keinen Anlass zur Unsicherheit geben. In den wenigen negativen Ausnahmefällen gilt: Kämpfen Sie den Kampf nicht alleine, machen Sie ihn öffentlich und holen Sie sich rechtlichen Beistand und Hilfe. 

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Wenn Sie sich selbst gut schützen, können Sie auch andere besser schützen!
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