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Schulungsanspruch für neue Betriebsräte

Erforderlichkeit von Seminaren für neu gewählte Betriebsräte

Als neu gewählter Betriebsrat möchten Sie sich schnellstmöglich das nötige Wissen für Ihr neues Amt aneignen. Die gute Nachricht ist: Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf alle erforderlichen Schulungen - Ihr Arbeitgeber muss Sie für diese Zeit freistellen und die Kosten der Schulung übernehmen. So erlangen Sie das nötige Grundwissen, um als Betriebsrat optimal zu starten.

 

Wann ist eine Schulung "erforderlich"?

Der Schulungsanspruch für Betriebsräte ist in § 37 Abs. 6 i. V. m. § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt. Demnach hat jedes Mitglied des Betriebsrats Anspruch auf die "Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind."

Grundlagenseminare - Unverzichtbar für Ihre Arbeit als Betriebsrat

Erforderlich ist eine Schulung dann, wenn sie für Ihre Arbeit als Betriebsrat erforderliches Wissen vermittelt. 

Als neues Mitglied im Betriebsrat haben Sie damit vollen Anspruch auf die sogenannten "Grundlagenseminare". Diese vermitteln Grundlagenkenntnisse, ohne die ein Betriebsrat seinem Amt nicht gerecht werden kann. Entsprechend muss der Anspruch auf diese Schulungen auch nicht begründet werden und steht jedem einzelnen Mitglied des Betriebsrats zu. Darunter fallen zuallererst Schulungen im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht. Hier lernen Sie alle relevanten Paragraphen für Ihre Arbeit als Betriebsrat kennen.

Während das Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) Ihre Rolle, Rechte und Pflichten als Betriebsrat definiert, geht es im Arbeitsrecht um die Regelungen es Arbeitsalltags, bei denen Sie als Betriebsrat mitbestimmen können und müssen. Vom Bewerbungs- und Einstellungsverfahren bis hin zur Kündigung - nur mit den entsprechenden Kenntnissen können Sie ihre Kollegen optimal vertreten.

Tipp!

Beginnen Sie Ihre Amtszeit mit unserer neuen Seminarreihe „Betriebsrat Teil I – III“. In dieser Kompakt-Reihe lernen Sie die wichtigsten Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht in nur drei Seminaren.

Bei uns können Sie wählen, ob Sie klassisch oder kompakt einsteigen möchten. In unserer neuen Seminarreihe "Betriebsrat Teil I bis II" erhalten Sie das Grundlagenwissen sowohl im Betriebsverfassungs- als auch im Arbeitsrecht.

Wenn Sie sich für die rechtlichen Grundlagen etwas mehr Zeit lassen wollen, können Sie die dreiteilige Seminarreihe zum Arbeitsrecht sowie die dreiteilige Seminarreihe zum Betriebsverfassungsrecht besuchen.

Grundlagenseminare beim ifb

"Betriebsrat Teil I bis III" gibt einen Einblick in das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, für ein schnelles Durchstarten als Betriebsrat.
 

Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht vermitteln die Seminare „Betriebsverfassungsrecht Teil I bis Teil III".

 

Grundkenntnisse im allgemeinen Arbeitsrecht vermitteln die Seminare „Arbeitsrecht Teil I bis Teil III".

 

Weitere grundlegende Kenntnisse für neue Betriebsräte

Auch Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Arbeitssicherheit sind für viele Betriebsratsmitglieder erforderlich. Hier muss mindestens jedes Mitglied eines Arbeitssicherheitsausschusses über Grundwissen zu diesem Thema verfügen.

Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert außerdem von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an allgemeinem wirtschaftlichem Wissen (Fitting, 29. Auflage, § 37 Rn. 165). Der Betriebsrat muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens Bescheid wissen, um im Zweifelsfall z. B. eine Gefährdungen der Arbeitsplätze rechtzeitig zu erkennen und Sicherungskonzepte zu entwickeln (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 — 5 TaBV 2/96).

Außerdem kommt fast jeder Betriebsrat mit dem Thema Datenschutz in Berührung. Er selbst muss sensible Daten im Rahmen der BR-Arbeit schützen und sich darüber hinaus für den Schutz der Mitarbeiter einsetzen können. Daher sind auch Grundkenntnisse in diesem Bereich unerlässlich.

Seminarempfehlungen

Erhöhter Schulungsbedarf als neuer Betriebsrat

Wie oft ein Betriebsrat Anspruch auf Seminarbesuche nach § 37 Abs. 6 BetrVG hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit, es gibt keine festgelegte Obergrenze. Wenn Sie noch nie als Betriebsrat oder in vergleichbarer Rolle (z.B. Jugend- und Auszubildendenvertretung) tätig waren, ist der Bedarf - und damit die Erforderlichkeit - natürlich höher als bei erfahrenen Betriebsräten, da Sie sich zuerst alle Grundlagenkenntnisse aneignen müssen, bevor Sie in spezielle Aufgabengebiete "eintauchen".

Zusätzlich zu diesem kollektiven Schulungsanspruch des Betriebsrats hat jeder einzelne Betriebsrat nach § 37 Abs. 7 BetrVG einen individuellen Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Dieser Beträgt für neue Betriebsratsmitglieder vier Wochen während seiner Amtszeit, für wiederholt gewählte Mitglieder drei Wochen.

Stellt Ihr Arbeitgeber Ihren Schulungsanspruch in Frage? Bei diesen und weiteren Fragen zum Schulungsanspruch berät Sie unser Team aus spezialisierten Juristen kostenlos und umfassend.


 0 88 41 / 61 12-20 oder
 schulungsanspruch@ifb.de

Weitere nützliche Tipps und Informationen rund um Ihren Schulungsanspruch

Allgemeine Informationen zum Schulungsanspruch für Betriebsräte finden Sie hier!

 

Informationen zu Kosten rund ums Seminar und was als "verhältnismäßig" gilt, finden Sie hier!

 

Alles zum formalen Ablauf wie z.B. eine gültigen Beschlussfassung zur Schulungsteilnehme finden Sie hier!

 

Wie Sie reagieren können, um Ihren Schulungsanspruch durchzusetzen, erfahren Sie hier!