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Seminare

Seminare für Personelle Maßnahmen

Sind Sie Betriebsrat in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern? Dann muss der Arbeitgeber Sie vor jeder personellen Einzelmaßnahme unterrichten und Ihre Zustimmung einholen. Von der Einstellung bis zur Versetzung: Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Zustimmung verweigern? Welche Fristen und Formalien müssen Sie beachten? In unseren Seminaren werden Sie fit rund um Ihre Rechte bei personellen Maßnahmen!

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Inhouse Seminare

All unsere Weiterbildungen gibt es auch als Inhouse-Firmenschulungen, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Maßgeschneiderte Seminare für Ihr Gremium – vor Ort oder online. In unseren Inhouse-Seminaren bestimmen Sie die Inhalte, die Zeit und den Ort Ihrer Weiterbildung! Wählen Sie aus unseren Themen-Vorschlägen oder kommen Sie mit eigenen Wünschen auf uns zu.

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Das ifb ist unabhängig und ideologiefrei. In unseren Seminaren konzentrieren wir uns voll auf die Inhalte, die Sie für Ihre Aufgabe als Interessenvertreter brauchen!

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Seminare zum Thema Personalmaßnahmen

Vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat unterrichten und seine Zustimmung einholen. Das klingt erstmal gut – allerdings ist es ganz so einfach doch nicht. Zum einen gilt dies erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern. Zum anderen kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme nur aus bestimmten rechtlich festgelegten Gründen verweigern – unter anderem dann, wenn die Maßnahme gegen ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verstößt. Und er muss bestimmte Formalien und Fristen einhalten, damit seine Verweigerung der Zustimmung ordnungsgemäß ist. Auf was kommt es dabei an? Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung verweigert? Bilden Sie sich zu diesen und vielen weiteren Fragen rund um personelle Maßnahmen in einem Seminar weiter. Mit den richtigen Paragraphen im Kopf und den Praxistipps unserer Experten können Sie Ihre Kollegen bei Umgruppierungen oder Versetzungen kompetent zur Seite stehen.