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Der freigestellte Betriebsrat
Tipps und Antworten rund um die Freistellung nach § 38 BetrVG
Wie komme ich als Betriebsrat an ein gerechtes Entgelt?
Vergütung für Interessenvertreter – ein Streitthema!
Für Teilfreistellungen des Betriebsrats ist kein Beschluss notwendig
Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
LAG Hamburg, Urteil vom 26.04.2023, 3 Sa 29/22
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Als freigestellter Betriebsrat haben Sie gegenüber Ihren BR-Kollegen einen großen Vorteil: Sie stehen nicht mehr unter dem Druck, sowohl Ihre Aufgaben im Job als auch Ihre Betriebsratsarbeit gut zu erledigen. Für Sie gibt es jetzt nur noch die BR-Arbeit. Damit steigen aber auch die Erwartungen an Sie. Wie organisieren Sie sich jetzt? Welche Rechte und Möglichkeiten haben Sie als freigestelltes Betriebsratsmitglied nach § 38 BetrVG und welche fachlichen und persönlichen Kompetenzen brauchen Sie, um Ihren Aufgaben als Freigestellter gerecht zu werden? Gerade jetzt ist Weiterbildung wichtig – ob zu Ihren Rechten, dem passenden Auftreten oder zielführender Kommunikation: In unseren Seminaren lernen Sie alles, um als freigestellter Betriebsrat gleich richtig durchzustarten. Auch als erfahrener Freigestellter bringt Sie ein Seminarbesuch oft den entscheidenden Schritt weiter. Finden Sie zum Beispiel heraus, wie Sie Ihr Projektmanagement oder Ihre Strategie verbessern.