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Von rechtssicherer Protokoll- und Schriftführung bis zur Bildung eines Betriebsausschusses: Betriebsratsarbeit hat auch viel mit Organisation zu tun. So muss beispielsweise über jede Verhandlung des Betriebsrats ein Protokoll aufgenommen werden. Ebenso gilt dies für Betriebsratssitzungen – selbst dann, wenn es keine Beschlussfassungen durch den Betriebsrat gibt. Die Niederschrift oder das Protokoll muss dabei laut Betriebsverfassungsgesetz bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen (§ 34 Abs. 1 S. 1 BetrVG). So muss zum Beispiel der Wortlaut der Beschlüsse sorgfältig formuliert werden, da sie die Entscheidung des Betriebsratsgremium widerspiegeln. Am besten wählt der Betriebsrat einen oder zwei Schriftführer, die für diese Tätigkeit zuständig sind. In unseren Seminaren erfahren Sie alles zu den gesetzlichen Formvorschriften und bekommen nützliche Tipps für die Praxis. In größeren Gremien (ab neun Mitgliedern) werden die laufenden Geschäfte vom Betriebsausschuss übernommen. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und, je nach Größe des Gremiums, aus drei bis neun weiteren Betriebsratsmitgliedern. Der Betriebsausschuss soll den Betriebsrat entlasten und ist Pflicht. Wie er gewählt wird, welche Aufgaben er übernehmen kann und was für eine gute Zusammenarbeit wichtig ist, erfahren Sie in einer ifb-Weiterbildung zum Thema.