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Präsenz-Seminar

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Empfohlen für: BR

Anforderungen an alle Betriebe ab 50 Mitarbeiter: Sie als BR bestimmen mit

Zwischen Zivilcourage und Loyalität: Wenn Mitarbeiter Missstände aufdecken, stecken sie in der Klemme. Sie als Betriebsrat können bei der Einführung eines Meldesystems jetzt aktiv mitbestimmen – die EU-Whistleblower-Richtlinie und das neue Hinweisgeberschutzgesetz schaffen die Grundlage hierfür. Erfahren Sie alles über die aktuellen rechtlichen Hintergründe und erhalten Sie praktische Tipps für Ihre Betriebsvereinbarung.