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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Anforderungen an alle Betriebe ab 50 Mitarbeiter: Sie als BR bestimmen mit

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Anforderungen an alle Betriebe ab 50 Mitarbeiter: Sie als BR bestimmen mit

Zwischen Zivilcourage und Loyalität: Wenn Mitarbeiter Missstände aufdecken, stecken sie in der Klemme. Sie als Betriebsrat können bei der Einführung eines Meldesystems jetzt aktiv mitbestimmen – die EU-Whistleblower-Richtlinie und das neue Hinweisgeberschutzgesetz schaffen die Grundlage hierfür. Erfahren Sie alles über die aktuellen rechtlichen Hintergründe und erhalten Sie praktische Tipps für Ihre Betriebsvereinbarung.

Nutzen des Seminars

Hintergründe kennen

Sie wissen, was in der neuen EU-Richtlinie und im Hinweisgeberschutzgesetz steht und kennen aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung.

Kollegen stärken

Nach dem Seminar können Sie Ihren Kollegen helfen, Missstände im Betrieb offen und ohne Angst vor Repressalien anzusprechen.

Umsetzung im Betrieb

Unsere Referenten geben Ihnen nützliche Musterbeispiele und Formulierungshilfen für Ihre Betriebsvereinbarung an die Hand.

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