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Ihr ifb-Team

Komplexität als Chance?

ifb-Symposium

Als Gesamt- oder Konzernbetriebsrat die eigenen Handlungsspielräume nutzen und erweitern

28. Februar - 01. März 2024 in Frankfurt/Main

Unser ifb-Symposium - Ihr Forum

Die Themen, mit denen Sie sich als Gesamt- und Konzernbetriebsräte beschäftigen, haben oft große Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und die Beschäftigten. Sei es die Umsetzung der Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung oder Vereinbarungen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Auch bei Standortverlagerungen und Veränderungen in der Unternehmensstruktur müssen Sie die Auswirkungen richtig beurteilen und wichtige Entscheidungen treffen können. Dabei ist es wichtig, Ihre Zuständigkeiten und Rechte zu kennen und zu verstehen, was beispielsweise mit einzelnen Gremien oder Gesamt- und Konzern-Betriebsvereinbarungen geschieht. 

In unserem zweitägigen Symposium werden wir uns nicht nur mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und kommunikativen Herausforderungen auseinandersetzen, sondern auch praktische Möglichkeiten zur Umsetzung diskutieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen GBR- und KBR-Mitgliedern und unseren Experten auszutauschen

Aktuelle Kernfragen für das GBR- und KBR-Symposium 2024

 In der Theorie ganz einfach, in der Praxis häufig ein Streitthema: Wie können Zuständigkeiten zwischen den Gremien abgegrenzt werden?

 Der Doppelrolle gerecht werden: Wie gehe ich mit den verschiedenen Aufgaben und Rollenkonflikten um?

 Betriebsratsarbeit auf mehreren Ebenen: Wie können wir in unseren Unternehmens- oder Konzernstrukturen am besten wirksam werden? 

 Gerade bei brisanten Themen: Wie überwinden wir kommunikative Herausforderungen und arbeiten auch bei räumlicher Distanz als Gremium effektiv zusammen? 

 Standortverlagerungen und Veränderungen in der Unternehmensstruktur: Was geschieht mit Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen?

Wie gehen andere damit um? Austausch zu aktuellen Themen, die auf Gesamt-bzw. Konzernebene gelöst werden müssen.

Unsere Experten

Christoph Gussenstätter

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator und Coach

 

Christoph Gussenstätter ist ausgewiesener Experte für individual- und kollektivrechtliche Themen. Er hat über mehrere Jahre für den KBR und GBR der SAP, als Rechtsreferent in vorderster Linie und auf Seiten der Betriebsräte, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu Themen wie Bildung eines Europäischen Betriebsrats, Umwandlung einer AG in eine SE (Societas Europaea) sowie in allen betrieblichen Belangen des kollektiven Arbeitsrechts geführt. Er war zuvor in Kanzleien und seither in großen transnationalen Konzernen als Arbeitsrechler beschäftigt und hat übderdies viele Jahre Arbeitsrecht an der Universität in Erfurt gelehrt. Heute berät er Betriebsräte auf lokaler Ebene sowie Gesamtbetriebsrats- und KBR-Ebene und ist seit 2019 Referent beim ifb. 

Sascha Kern

Diplom-Psychologe, u.a. mit Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie

 

Sascha Kern verfügt über 15 Jahre+ Erfahrung als Arbeits- und Organisationspsychologe in der internationalen HR-Welt. Er war u.a. lange Zeit auf europäischer und globaler Ebene als Führungskraft im Bereich Talent Management und Organizational Development tätig und ist seit 2009 selbständig als Trainer, Berater und Coach tätig. Während seiner Zeit in Unternehmen hat er Betriebsratsarbeit in verschiedenen Ländern kennengelernt und ist seit 2014 für das ifb als Referent im Einsatz. 

Dr. Hendrik Heitmann

Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator

 

Herr Dr. Heitmann berät und vertritt Gesamt- und Konzernbetriebsräte seit mehr als 15 Jahren, insbesondere in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Er verfügt über eine ausgewiesene Expertise bei der Verhandlung und Gestaltung von Interessenausgleichs- und Sozialplanvereinbarungen. Diese besondere Kenntnis hat er als kreativer Gestalter im Rahmen von umfangreichen Restrukturierungsmaßnahmen erhalten. Aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Zusatzausbildung ist er auch in der Lage Gesamt- und Konzernbetriebsräte als Sachverständiger für vorgelagerte Betriebsänderungen zu beraten. Herr Dr. Heitmann ist nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Wirtschaftsmediator tätig. Er folgt im Rahmen der Beratung und Vertretung von Gesamt- und Konzernbetriebsräten daher einem interessenorientierten Verhandlungsansatz.

Schnelle Antworten in schnellen Zeiten

Das ifb-Symposium steht für Aktualität

Auf jedem ifb-Symposium gibt es ein Update zu den brennenden Fragen, auf die Sie eine Antwort parat haben sollten. Den Schwerpunkt des ifb-Symposiums bestimmen immer die aktuelle Lage und Ihre Bedürfnisse als Gesamt- oder Konzernbetriebsrat. Die Inhalte werden bis zuletzt laufend aktualisiert. So bekommen Sie einen vollen Rundumblick über hochaktuelle Herausforderungen und die zukünftigen Brennpunkte der Betriebsratsarbeit.

In 2 Tagen vom Fragensteller zum Lösungsgeber

Austausch garantiert!

Jetzt geht’s los mit Netzwerken: 50 GBR- und KBR-Kollegen, die alle in einer ähnlichen Situation sind wie Sie – da gibt es jede Menge Gesprächsstoff. Und ein intensiver Austausch ist ebenfalls garantiert!

3 Fachexperten, 3 Standpunkte: Die Expertendiskussion eröffnet die unterschiedlichen Perspektiven auf Ihre Rolle.

Realistische Szenarien!

Unterschiedliche Unternehmensgrößen, unterschiedliche Branchen, unterschiedliche Herausforderungen: Wir zeigen Ihnen in realistischen Szenarien, was auf Sie als GBR- oder KBR-Mitglied zukommt.

Praktische Vorlagen!

Erarbeiten Sie in Gruppen-Sessions gemeinsam mit den Experten eigene Lösungsansätze und praktische Vorlagen, die Sie direkt am nächsten Tag einsetzen können.

Daten und Fakten

 

Datum

28. Februar - 01. März 2024

Dauer

2 Tage, viel Nutzen in kurzer Zeit

Preis

1.290,- € zzgl. Hotel und MwSt.

Hotel

relexa Hotel Frankfurt am Main

Experten

Erfahrene Referenten, Rechtsanwälte oder Fachanwälte für Arbeits- und Wirtschaftsrecht.

Teilnehmer

50 Teilnehmer, die ideale Größe für einen angeregten Erfahrungsaustausch und eine konstruktive Lösungsfindung

Jetzt einen der 50 Plätze sichern!

Als GBR- oder KBR-Mitglied immer up-to-date bleiben? Sie haben einen Anspruch darauf!

Erforderlichkeit einer Betriebsratskonferenz nach § 37 Abs. 6 BetrVG: Der Arbeitgeber muss die Teilnahme an Betriesrätekonferenzen bezahlen, soweit diese nicht nur auf einen reinen Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern beschränkt bleiben, sondern auf Wissensvermittlung ausgerichtet sind und somit ein konkreter, aktueller betriebsbezogener Anlass vorliegt (Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 04. Dezember 2012, 4 TaBV 14/11)