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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Referentenerfahrung seit
1995
außer den notwendigen Staatsexamen u.a. Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht (1993-1994) und am Thüringer Verfassungsgerichtshof (2006 bis 2008)
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Der Unternehmer darf und muss Entscheidungen für sein Unternehmen treffen. Von den Folgen betroffen sind immer auch die Arbeitnehmer. Wenn diese aber nicht an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden, unterscheiden sie sich nicht mehr von den anderen "Sachen" im Unternehmen. Der Mensch darf nicht zur Sache werden, deshalb sind die von der Entscheidung Betroffenen an der Entscheidung zu beteiligen. Dafür gibt es Betrebsräte. Damit sie ihre Aufgabe kompetent sowie gleichsam engagiert wie mit Augenmaß ausüben können, setze ich mich in der Fortbildung von Betriebsräten ein.
"lebhaft, informativ, humorvoll
"sehr plastisch vorgetragen, kein Moment der Langeweile, prima Referat
"die Vermittlung des Stoffs war hervorragend, lebendig und sehr spannend. Das Thema wurde außerordentlich fesselnd und anschaulich vermittelt. Ein besonderes Lob an den Referenten."