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Ihr ifb-Team

Auswahl eines Schulungsanbieters

So finden Sie einen guten Anbieter für Betriebsratsseminare

Vortrag im Seminar | © AdobeStock | RobertKneschke

Der Betriebsrat entscheidet allein, bei welchem Seminaranbieter die Betriebsratsmitglieder Schulungen besuchen. Bei der Auswahl des Seminaranbieters steht im Vordergrund, ob dem Betriebsrat in den Seminaren das nötige Wissen vermittelt wird, das er für seine Betriebsratsarbeit braucht. Der Betriebsrat hat dabei, trotz seiner Pflicht auf die Kosten zu achten, Anspruch auf qualitativ hochwertige Schulungen und neutrale Informationen. Daher hat der Betriebsrat bei der Auswahl des Anbieters einen Entscheidungsspielraum und muss nicht den günstigsten Anbieter wählen und muss sich auch nicht auf Gewerkschaftsschulungen oder kostenfreie Arbeitgeberseminare verweisen lassen.

Wichtige Rechtsprechung zum Thema – für Ihre Argumentation

"Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht. Der Betriebsrat ist bei vergleichbaren Seminarinhalten allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen."
BAG, Beschluss vom 17. November 2010 - 7 ABR 113/09

"Der Betriebsrat hat vielmehr ein Recht zur Auswahl unter konkurrierenden Angeboten ... Er ist jedoch nicht gehalten, jeweils die mit den geringsten Kosten verbundene Schulungsveranstaltung auszuwählen. Ihm steht im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes die Befugnis zu, die Teilnahme an einer seiner Ansicht nach qualitativ höherwertigen - wenn auch teureren - Schulungsmaßnahme zu beschließen."
BAG, Beschluss vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83

"Der Betriebsrat braucht sich nicht auf eine kostengünstigere Gewerkschaftsschulung verweisen zu lassen."
LAG Köln, Beschluss vom 11. April 2002 - 10 TaBV 50/01

"Der Betriebsrat muss sich nicht auf das kostenfreie Arbeitgeberseminar verweisen lassen."
Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 3. September 2004 - 12 BV 56/04

 

Laut Beschluss des LAG Köln von 2002 sind die Kosten des ifb als Seminaranbieter „verhältnismäßig“ und bewegen sich im Rahmen des Üblichen.

Was macht einen guten Seminaranbieter aus?

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1

Können Ihre Betriebsratskollegen den Seminaranbieter empfehlen?

Wenn etwas wirklich gut ist, dann spricht sich das in den entsprechenden Kreisen schnell rum.
Auf Empfehlungen von Betriebsräten kann auch das ifb bauen. Ein Großteil unserer Teilnehmer kommt zu unseren Seminaren aufgrund der Empfehlungen von Betriebsratskollegen.

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2

Wird die Qualität des Seminaranbieters auch von neutraler Stelle bestätigt?

Zertifikate von neutralen Prüfern, wie z.B. das TÜV Rheinland Zertifikat, garantieren eine Qualitätsstandard.
Für das ifb hat der TÜV Rheinland die Bereiche Dienstleistungsqualität, Wissensvermittlung (Bildungs- und Beratungsqualität), Teilnehmerzufriedenheit und Datenschutz geprüft und die umfassende und ausgezeichnete Seminarqualität des ifb zertifiziert.

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3

Bietet der Anbieter ein breites Spektrum an Seminarthemen an, damit Sie allen betrieblichen Anforderungen begegnen können?

Ein umfassendes Angebot an Seminaren garantiert, dass Betriebsräte stets den richtigen Schwerpunkt setzen können, um exakt Ihr benötigtes Wissen abzudecken.
Mit rund 270 an der betrieblichen Wirklichkeit orientierten Seminarthemen kann sich jedes Betriebsratsmitglied das aktuell benötigte Wissen aneignen. Das ifb entwickelt die Seminarthemen ständig weiter und reagiert sofort auf rechtliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen und sich damit verändernde Bedürfnisse von Betriebsräten.

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4

Was zeichnet die Seminare selbst und die Referenten aus?

Um effektiv lernen zu können, sind die Referenten und die Organisation der Seminare entscheidend. Nur mit einem fachlichen Experten und reibungslosen Ablauf kann man sich als Teilnehmer optimal auf das Thema konzentrieren.
Beim ifb tragen kleine Gruppen, Erfahrungsaustausch und eine Seminarleitung, die vor Ort für alles Organisatorische und ein Rahmenprogramm sorgt, zum Lernerfolg bei. Die Referenten sind Experten aus der Praxis und werden zusätzlich vom ifb in modernen Lernmethoden und für die Arbeit mit Betriebsräten geschult. Es versteht sich von selbst, dass die Referenten auch auf individuelle Fragen eingehen.

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5

Was ist wichtig beim Reservierungs- und Anmeldeprozess sowie Rücktrittsbedingungen?

Flexible Reservierung ist für Betriebsräte besonders wichtig, da im Gremium erst ein Entsendebeschluss gefasst werden muss.
Als langjähriger Anbieter für Betriebsratsseminare kennen wir im ifb die Hindernisse, auf die Betriebsräte rund um die Seminarbuchung stoßen können. Deshalb sollen Sie es hier so einfach wie möglich haben. Sie können Ihr Seminar unverbindlich für vier Wochen reservieren. Und selbst wenn Sie sich fest angemeldet haben, ist die schriftliche Stornierung des Seminars seitens des ifb ohne Kosten bis eine Woche vor Seminarbeginn möglich.

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6

Welchen Service bietet der Anbieter noch an?

Anbieter von Schulungen können Sie als Betriebsrat über das Seminar hinaus noch weiter unterstützen, z.B. mit einer qualifizierten Beratung, welche Seminare in der jeweiligen Situation relevant und bestmöglich geeignet sind. Im besten Fall wird auch fachliche Unterstützung bei Fragen in der täglichen Betriebsratsarbeit angeboten.

Nutzen Sie die vielen zusätzlichen Angebote des ifb:

  • Rufen Sie zu Ihrem Schulungsanspruch die Juristen der ifb-Schulungsberatung an: 08841 / 6112-20
  • Beratung zum Seminarinhalt durch unsere Seminarplaner – Juristen, Betriebswirte und Kommunikations-Spezialisten
  • Unser Inhouse-Team stellt Ihnen Seminare nach Wunsch zusammen und die Referenten kommen zu Ihnen
  • Lassen Sie sich bei uns ausbilden: Zum Beispiel zum Burn-out-Berater, Mediator, Mobbing- und Konfliktberater etc.

Weitere nützliche Tipps und Informationen rund um Ihren Schulungsanspruch

Wie Sie den passenden Zeitpunkt unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit wählen, lesen Sie hier!

 

Informationen zu Kosten rund ums Seminar und was als "verhältnismäßig" gilt, finden Sie hier!

 

Wie Sie reagieren können, um Ihren Schulungsanspruch durchzusetzen, erfahren Sie hier!